Wärmewende und Wärmeplan mit Dr. Nina Scheer

Mittlerweile ist (fast) jedem klar: wir müssen weg von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Gas und Öl! Seitens der Bundesregierung und des Bundestages sind viele Gesetze, Verordnungen, Förderprogramme auf den Weg gebracht worden, die es auch jedem Einzelnen von uns ermöglichen sollen, sich anderen Wärmequellen zuzuwenden.

Am 18. April haben rund 50 Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit genutzt, sich hierzu im Peter-Rantzau-Haus aus erster Hand zu informieren. Dr. Nina Scheer, Bundestagsabgeordnete und Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, war zu Gast beim Ortsverein. Sie war maßgeblich an der Erarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes beteiligt und eine ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet der Energiepolitik. Nach einem umfassenden Beitrag über die Entstehungsgeschichte der verschiedenen energiepolitischen Maßnahmen, die nach dem Angriff  auf die Ukraine zur Abkehr insbesondere der Gaslieferungen aus Russland erforderlich wurden, blieb Raum für die zahlreichen Fragen aus dem Publikum.

Im Verlaufe der Diskussion konnten viele teils sehr konkrete Fragen beantwortet werden. So ging es z.B. darum, was nach der in Schleswig-Holstein ausgelaufenen Landesförderung für die Umstellung der Heizungen passieren wird. Hier konnte Nina Scheer auf die kommende Bundesförderung bis 2028 verweisen, die bei 30 % der Investitionskosten + Sprinterbonus liegt. Die Förderhöhe nimmt dann in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich ab.

Eine Frage, die etliche beschäftigte, war auch, was geschieht, wenn immer mehr Bewohner ihre Heizung umrüsten und nur noch wenige ans Gasnetz angeschlossen wären. Hier muss eine intensive Prüfung erfolgen, ob trotzdem die Errichtung eines Wärmenetzes möglich ist.

 Oder wie verhält es sich, wenn der Vermieter eines Mehrfamilienhauses auf erneuerbare Energien umstellt und dabei hohe Investitionskosten tragen muss? Können diese in vollem Umfang auf die Mieter umgelegt werden?  Hier konnte Entwarnung gegeben werden, denn lediglich die Kosten, die nach Abzug sämtlicher möglicher Förderungen verbleiben, können wie bei sonstigen Sanierungs-maßnahmen auf die Miete umgelegt werden.

Auch die Frage nach dem Zeitraum, der bei der Pflicht zur Verwendung von 65 % erneuerbarer Energie maßgeblich ist, wurde eindeutig damit beantwortet, dass hierfür der Jahresdurchschnitt ausschlaggebend ist. Alles in allem ergab sich an diesem Abend ein sehr reger Austausch mit intensiven Diskussionen! Nicht alle Fragen konnten erschöpfend beantwortet werden, jedoch wurden zahlreiche Hinweise auf weitere Informationsangebote gegeben.