Der neue Wehrdienst

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Ortsverein Ahrensburg diskutierten wir am 31. März mit dem stellvertretenden verteidigungspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Christoph Schmid, Hauptmann Alexander Stieben, Jugendoffizier der Bundeswehr in Schleswig-Holstein, und rund 50 Gästen im Peter-Rantzau-Haus zum Thema „Der neue Wehrdienst“. Nach einer kurzen Einführung rund um die Entstehung der neuen Rechtslage, stellte Jugendoffizier Alexander Stieben das neue Wehrdienst-Modell auf Basis des am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes vor. Christoph Schmid ging auf die veränderte Sicherheitslage, die Ziele und Prämissen der SPD-Fraktion im Bundestag ein, wonach es für besser gehalten wird, über freiwillig Wehrdienstleistende und verbesserte Rahmenbedingungen zu dem gesetzlich vorgesehenen Aufwuchs einer Bundeswehr von 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten zu gelangen.

Seit Anfang des Jahres werden Fragebögen an alle 18-Jährigen versendet. Während Männer zur Beantwortung verpflichtet sind, bleibt die Beantwortung für Frauen freiwillig. Auf Basis dieser Angaben werden geeignete KandidatInnen zu Assessments eingeladen. Dabei gilt: Die Teilnahme am Verfahren bedeutet keine automatische Einberufung zum Wehrdienst. Motivierte junge Menschen sollen für einen zeitlich begrenzten Dienst gewonnen werden. Der neue Wehrdienst dauert zwischen 6 und 24 Monaten, er ist mit rund 2.600 Euro brutto monatlich vergütet. Hinzukommen kostenfreie Unterkunft und Verpflegung. 

Hauptmann Stieben erläuterte, die Wehrdienstleistenden seien im Konfliktfall für den Schutz der Infrastruktur in Deutschland und der Bevölkerung vorgesehen. Nur die aktive Truppe aus Berufssoldaten sei im Rahmen von Auslandsmandaten einbezogen, über die dann jeweils laut Grundgesetz der Bundestag zu beschließen hat. Auch die Reserve rekrutiert sich aus Zeitsoldaten. Angesichts von übergeordneten Fragen zur Friedenssicherung, auf die ebenfalls von Seiten der Teilnehmenden eingegangen wurden, stellte ich in der Diskussion klar, dass Diplomatie immer der Vorrang einzuräumen sei und Völkerrecht zu beachten sei. Dem Wunsch einiger Teilnehmenden, auch über grundsätzliche und über das Wehrdienstgesetzt hinausgehende sicherheits- und friedenspolitische Fragen zu diskutieren, konnte unter Verweis auf den für den Abend gewählten Fokus, dem neuen Wehrdienstgesetz, nicht entsprochen werden. 

Trotz der Osterferien waren auch junge Menschen unter den Teilnehmenden und beteiligten sich mit Fragen und Erwartungen. Auch das Interesse an zu stärkenden zivilen Freiwilligenden-Diensten wurde diskutiert und von den Bundestagsabgeordneten begrüßt.

-Nina Scheer-