Das Bildungsministerium plant einen Erlass, wonach Eltern ihre Kinder nur an einer einzigen weiterführenden Schule anmelden können; diese entscheidet dann anhand einer Kriterienliste über die Aufnahme. Erst mit großer Verzögerung werden die Eltern einen Ablehnungsbescheid erhalten; in diesem Fall müssen sie ein neues Anmeldeverfahren an einer anderen Schule durchlaufen. Zur Aufnahme verpflichtet ist nur die örtlich zuständige Schule. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Martin Habersaat hin. Er fürchtet, dass viele Kinder erst sehr spät Sicherheit darüber haben, welche Schule sie im Herbst 2010 besuchen können. Das geltende Schulgesetz von 2007 räumt den Eltern eine weitgehende Wahlfreiheit ein, die nur durch die vorhandenen Kapazitäten der Schulen begrenzt wird. Dies werde mit der neuen Regelung untergraben, erläutert Habersaat.
„Das vom neuen Kultusminister Dr. Klug (FDP) geplante bürokratische Aufnahmeverfahren an weiterführende Schulen wälzt alle Probleme und Risiken voll und ganz auf die Kinder und ihre Eltern ab", kritisiert der Abgeordnete.
Er weist darauf hin, dass eines der Kernprobleme beim Übergang an weiterführende Schulen von der CDU verursacht worden sei. Diese habe bei der Verabschiedung des Schulgesetzes von 2007 verhindert, dass auch Gemeinschaftsschulen örtlich zuständige Schulen sein können, die zur Aufnahme verpflichtet sind. Sehr viele Schulträger hätten sich dafür entschieden, ihre bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, um ein umfassendes Schulangebot vorzuhalten. In Stormarn gibt es, nachdem es kaum Anmeldungen für die geplanten Regionalschulen gab, neben den Gymnasien nur Gemeinschaftsschulen als weiterführende Schulen. Konsequent wäre es, die Passagen zu „zuständigen Schulen" zu streichen oder den tatsächlichen Begebenheiten anzupassen. Keinesfalls solle es mehr Bürokratie im Anmeldeverfahren geben, findet Habersaat.






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